Datenschutz in meiner Praxis
Liebe Patientin, lieber Patient, sehr geehrte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, in meiner Psychotherapeutischen Praxis hat die Schweigepflicht und der Datenschutz eine extrem hohe Wichtigkeit. Für die Behandlung benötige ich einige persönliche Daten. Mit diesen sog. personenbezogenen Daten gehe ich besonders verantwortungsvoll um. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung1 bin ich verpflichtet, Dich/Sie über den Zweck der Datenerhebung, die Speicherung und die Weiterleitung der Daten zu informieren.
1. Zweck der Datenerhebung und -Verarbeitung
Zu Beginn und im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung erhebe ich verschiedene Daten über die Person und die Gesundheit. Dies ist notwendig, um eine dem Standard entsprechende psychotherapeutische Behandlung durchzuführen und um den mit Dir/Ihnen geschlossenen Behandlungsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Erhebung personenbezogener Daten dient nur dem Zweck der Verbesserung des Gesundheitszustandes und geschieht in keinem Fall grundlos. Dabei werden selbstverständlich nur diejenigen Daten erhoben, die für die psychotherapeutische Behandlung notwendig sind (Stichwort Datenminimierung). Datenschutzrechtliche Vorgaben sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Therapievertrag ergeben, werden beachtet. Zu den zu erhebenden Daten zählen Anamnesen, Diagnosen, Befunde, Therapievorschläge und Protokolle, die ich selbst erarbeite oder mir andere Psychotherapeuten/Ärzte zur Verfügung stellen (Konsiliarbericht, Arztbriefe etc.).
2. Empfänger der Daten
Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Ich übermittel die Gesundheitsdaten Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist und/oder Du/Sie ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt hast/haben (Schweigepflichtsentbindung). Empfänger der personenbezogenen Daten können vor allem Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung sein. Die Weitergabe der Daten erfolgt mit gesetzlicher Erlaubnis überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Sollte eine Weitergabe der Daten an Ärzte oder Psychotherapeuten oder privatärztliche Verrechnungsstellen notwendig sein, ist für die Weitergabe Deine/Ihre Schweigepflichtsentbindung nötig.
3. Speicherung der Daten
Alle personenbezogenen Daten und Behandlungsunterlagen werden, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, mindestens 10 Jahre nach dem letzten Behandlungstermin in der Praxis aufbewahrt. Die Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Systeme geschützt.
4. Ihre Rechte
Grundsätzlich können Schweigepflichtsentbindungen jederzeit widerrufen. Es besteht das Recht, über gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit Auskunft zu erhalten. Bemerkst Du/bemerken Sie Unstimmigkeiten, kannst Du/können Sie umgehend die Berichtigung oder Löschung fehlerhafte Daten verlangen. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzverordnung und Ansprechpartner bei Beschwerden ist die Datenschutzbehörde des Bundeslandes. Eine Auflistung der Landesdatenschutzbeauftragten unter goo.gl/emrpSA zu finden.
1 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit § 22 Ab.1 Nr.1 lit. b) BDSG